• „Machtergreifung“ 1933

Die „Machtergreifung“ 1933

Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 in Berlin zum Reichskanzler ernannt worden war, ließ er den Reichstag auflösen und Neuwahlen ansetzen. Zu diesem Zeitpunkt gehörte noch kein Nationalsozialist dem Mainzer Stadtrat an; dies lag jedoch an der Tatsache, dass die NS-Partei an den Kommunalwahlen im Jahr 1929 nicht teilgenommen hatte. Die Reichstagswahl vom 5. März 1933 brachte der NSDAP aber nicht die gewünschte absolute Mehrheit. In Mainz stimmten sogar 64.6% der Wähler für andere Parteien als die NSDAP (im Reich 56%). Die Nationalsozialisten versuchten nun durch Terror ihre Machtgrundlage auf Länder, Kommunen und alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens auszudehnen.

Wilhelm Ehrhard, Bürgermeister 1931-1933

Als Instrument hierfür nutzten die Nationalsozialisten die Polizeigewalt, die in Hessen nach Druck auf die sich zunächst weigernde Regierung von Ministerpräsident Adelung  am 6. März auf die Nationalsozialisten überging. Am 7. März besetzten SA-Trupps auch in Mainz das Stadthaus. Gegen den Protest von Oberbürgermeister Dr. Ehrhard wurde von den Nationalsozialisten auf dem Gebäude die Hakenkreuzflagge gehisst. Noch am selben Tag ging die Polizeigewalt in Mainz an den Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen, den in Mainz geborenen und schon früh der „völkischen Bewegung" angehörenden Juristen Dr. Werner Best, über.

Robert Barth, Bürgermeister 1934-1942

Nach deren Übernahme wurde mit Hilfe der Polizei Druck ausgeübt. Am 22. März 1933 wurde Oberbürgermeister Wilhelm Ehrhard entlassen. An seiner Stelle setzten die Nationalsozialisten kommissarisch Philipp Wilhelm Jung ein, dem ab 23. Mai 1933 Robert Barth, der Kreisleiter der NSDAP, nachfolgte. Neben Oberbürgermeister Ehrhard wurden bis zum Ende des Jahres 1933 200 städtische Bedienstete entlassen. Die neuen Machthaber lösten den Stadtrat auf und besetzten ihn entsprechend der Ergebnisse der Reichstagswahl vom 5. März 1933 neu. Aus taktischen Gründen verschoben die Nationalsozialisten jedoch die konstituierende Sitzung immer wieder bis zum Verbot der SPD am 22. Juni 1933. Erst dann besaß die NSDAP die absolute Mehrheit. Als politisches Entscheidungsgremium spielte der Stadtrat in der Folgezeit keine Rolle mehr. Die kommunale Selbstverwaltung war außer Kraft gesetzt.

Die Nationalsozialisten verfügten die Umbenennung zahlreicher Straßen, z.B. des Halleplatzes in Adolf-Hitler-Platz, des Bebelrings in Kaiser-Wilhelm-Ring und der Forsterstraße in Horst-Wessel-Straße. Zudem wurde das Befreiungsdenkmal auf dem Schillerplatz abgerissen.

In Osthofen wurde in einer ehemaligen Möbelfabrik bereits Anfang März 1933 (offiziell ab Mai) eines der ersten so genannten „wilden“ Konzentrationslager eingerichtet. In diesem wurden Männer aus ganz Hessen inhaftiert, die aus politischen Gründen verhaftet worden waren. Das KZ Osthofen wurde im Juli 1934 bereits wieder aufgelöst wurde, als organisierte Lager entstanden waren.

Beiträge der Mainzer Geschichtsblätter zum Thema:

Angelika Arenz-Morch: Die Anfänge der nationalsozialistischen Herrschaft in Rheinhessen, Heft 13, Seite 7-23. [pdf-Dokument, ohne Abbildungen]

 
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